Einwanderung nach Chile

Wenn Sie mit dem Gedanken spielen, nach Chile auszuwandern, ist es zunächst sinnvoll, sich mit Land und Leuten zu beschäftigen und dann die Möglichkeiten zu prüfen, wie Sie Ihr Ziel erreichen können. Dies setzt ein ausführliches Studium der Einwanderungsmöglichkeiten und der entsprechenden Voraussetzungen voraus, die Entscheidung über den eigenen Weg, die Festlegung eines Zeitplans und die Zusammenstellung der notwendigen Unterlagen, um schließlich den Antrag auf ein Visum zu stellen.

Unser Ziel ist es, Ihnen so viele Informationen wie möglich zu vermitteln und Sie mit den geltenden Vorschriften sowie dem Einwanderungsprozess selbst vertraut zu machen.

Die chilenische Regierung hat ein neues Einwanderungsgesetz verabschiedet, das das Gesetzesdekret 1094 aus dem Jahr 1975 ersetzt. Im November 2021 wurde das Gesetz Nr. 21.325 mit detaillierten Vorschriften erlassen. Eine ergänzende Durchführungsverordnung wurde im Februar 2022 veröffentlicht. Seit dem 12. Februar 2022 müssen alle Anträge und sonstigen Verfahren mit diesem neuen Gesetz in Einklang stehen. Darüber hinaus wurden weitere Verordnungen erlassen, um die Durchführung des Gesetzes zu ergänzen.

Für Ausländer gibt es gemäß Artikel 26 des neuen Migrations- und Ausländergesetzes Nr. 21.325 die folgenden drei Migrationskategorien:

Das Gesetz geht von zwei verschiedenen Szenarien aus:

Ein Permiso de Permanencia Transitoria ist eine vorübergehende Aufenthaltsgenehmigung, die der Antragsteller in der Absicht beantragt, sich nicht als Einwohner in Chile niederzulassen.

Der Permiso de Residencia Temporal und der Permiso de Residencia Definitiva sind hingegen für Personen gedacht, die beabsichtigen, für einen begrenzten Zeitraum oder dauerhaft nach Chile zu ziehen. In beiden Fällen muss der Antragsteller zunächst die so genannten " Residencia Temporal" beantragen. Wer sich auf Dauer im Land aufhalten möchte, muss die Daueraufenthaltsgenehmigung beantragen, nachdem er die festgelegte Zeit im Land verbracht und alle Voraussetzungen erfüllt hat.

Weitere Informationen zu den Kategorien und Unterkategorien finden Sie unter den obigen Links.

Antragstellung

Gemäß dem neuen Einwanderungsgesetz müssen mittlerweile alle Anträge online gestellt werden. Ausführliche Informationen dazu finden Sie hier

Da das Thema sehr komplex ist, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihre Ideen, Pläne und Anforderungen für eine geplante Einwanderung in einer Videokonferenz mit uns persönlich zu besprechen.

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