Antragstellung

Eine wesentliche Änderung in Bezug auf Anträge im Migrationsverfahren (Gesetz Nr. 21.325) ist die Übertragung der Zuständigkeit vom Außenministerium auf den Nationalen Migrationsdienst. Dieser neue Dienst soll eine landesweite Vereinheitlichung der Verfahren und eine Verkürzung der Bearbeitungszeiten ermöglichen. Zusätzlich zu diesem zentralen Dienst gibt es regionale Büros, die ihn unterstützen. Diese Aufgabe fällt auch den Konsulaten zu.

Der Nationale Migrationsdienst seinerseits untersteht dem Ministerium für Inneres und Öffentliche Sicherheit. Er ist auch für die Führung des neuen Ausländerregisters zuständig, in dem alle Ausländer des Landes erfasst sind. Auch die Aufgaben und die Zuordnung in der Hierarchie der Policía de Investigaciones (PDI) haben sich geändert. Eine vom Nationalen Migrationsdienst ausgestellte Aufenthaltserlaubnis, die ab dem 12. Februar 2022 abgestempelt oder ausgestellt wird, muss nicht mehr von der PDI registriert werden. Die von den Konsulaten ausgestellten Aufenthaltsgenehmigungen müssen hingegen unabhängig von ihrem Ausstellungsdatum und ihrem Stempel registriert werden, da sie dem seit 1975 geltenden Dekret Nr. 1.094 und nicht dem geltenden Gesetz Nr. 21.325 unterliegen. Dies beinhaltet auch Änderungen im Antragsverfahren für den chilenischen Personalausweis.

Um eine Genehmigung zu beantragen, besuchen Sie die Website des neuen Migrationsdienstes:
https://tramites/serviciomigraciones.cl

Das neue Einwanderungsgesetz soll eine faire und schnelle Bearbeitung der Anträge ermöglichen. Das bedeutet, dass die mit dem Antrag hochgeladenen Dokumente den strengsten Anforderungen entsprechen müssen. Sind sie unzureichend, fehlerhaft, unleserlich, widersprüchlich, nicht ins Spanische oder Englische übersetzt, nicht beglaubigt und/oder nicht apostilliert, wird dem Antragsteller eine Frist gesetzt, um neue Dokumente hochzuladen. Nichteinhaltung dieser Frist hat zur Folge, dass die Bewerbung aus dem System gelöscht wird und der gesamte Bewerbungsprozess von vorne begonnen werden muss. Die Dokumente müssen im richtigen Format vorliegen, gegebenenfalls zusammengeführt sein, dürfen aber andererseits ein bestimmtes Volumen in Megabyte nicht überschreiten, da das System in diesem Fall das Hochladen verhindert. Der Nationale Migrationsdienst wird Ihnen genau mitteilen, welche Dokumente fehlen oder nicht den Anforderungen entsprechen. Wenn Sie Ihre Bewerbung erneut hochladen, müssen Sie darauf achten, dass keines der Dokumente veraltet ist.

Sobald Ihre Bewerbung hochgeladen wurde, werden Sie alle zwei Monate über den Stand Ihrer Bewerbung informiert. Wie lange das Antragsverfahren in Zukunft dauern wird, ist momentan schwer zu sagen.

Wenn der Ausländer die Voraussetzungen für die betreffende Unterkategorie der Residencia Temporal erfüllt, stellt ihm die Behörde das elektronische Dokument zur Verfügung, welches die Bewerbung bescheinigt. Wenn die betreffende Person aus irgendeinem Grund nicht in der Lage ist, das Dokument digital herunterzuladen, kann sie sich an das zuständige Konsulat wenden, um Unterstützung bei der Beschaffung dieses elektronischen Dokuments zu erhalten. Inhaber einer Residencia Temporal, die sich außerhalb Chiles aufhalten, haben ab dem Zeitpunkt des Herunterladens der Genehmigung aus dem elektronischen System des Migrationsdienstes eine Frist von bis zu neunzig Kalendertagen, um in dieser Kategorie ins Land einzureisen. Erfolgt dies nicht innerhalb von einhundertzwanzig Arbeitstagen ab dem Datum, an dem der Ausländer per E-Mail benachrichtigt wurde, dass seine Genehmigung zum Herunterladen zur Verfügung steht, verliert diese ihre Gültigkeit. Wenn er/sie erneut eine befristete Aufenthaltsgenehmigung beantragen möchte, muss er/sie einen neuen Antrag nach den allgemeinen Regeln stellen. Die Gültigkeit der außerhalb Chiles erteilten Aufenthaltsgenehmigungen wird ab dem Datum der Einreise in das Land berechnet. Dieses Datum muss von der Grenzkontrollbehörde in das nationale Ausländerregister eingetragen werden.

In Fällen, in denen der Migrationsdienst die Konsulate um Unterstützung bittet, haben die Konsulate 15 Tage Zeit, um diesem die Ergebnisse mitzuteilen.

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