Staatsbürgerschaft

Die chilenische Verfassung garantiert das Recht auf Staatsbürgerschaft in bestimmten Fällen.

Die Staatsbürgerschaft wird den in Chile geborenen Personen bei der Geburt verliehen, es sei denn, sie sind Nachkommen von Ausländern, die sich in Chile im Dienste ihrer Regierung aufhalten, oder von nur vorübergehend in Chile lebenden Ausländern. Diese Kinder, die die Staatsbürgerschaft nicht automatisch bei der Geburt erhalten, können sie jedoch als Erwachsene beantragen.

Die Staatsbürgerschaft wird auf Antrag an folgende Personengruppen verliehen:

  • Kinder eines chilenischen Vaters oder einer chilenischen Mutter, die in einem anderen Land geboren wurden
  • Ausländer, die eine Bescheinigung über die Einbürgerung in Übereinstimmung mit dem Gesetz erhalten
  • Personen, die per Gesetz eine besondere Genehmigung für die Einbürgerung erhalten.

Die Erlangung der chilenischen Staatsangehörigkeit kann viel Zeit in Anspruch nehmen. Daher kann es in Fällen, in denen der Antrag auf Staatsbürgerschaft auf einen Wohnsitz im Land abzielt, ratsam sein, gleichzeitig eine Residencia Temporal zu beantragen